Kopiergeräte

Anleitung zum Registrieren für die neuen Drucker/Kopierer

Sie müssen die Anmeldung im RSI Portal einmalig durchführen, damit Sie sich auf den Druckern einloggen können.

LEITFADEN für alle KlassenkassiererInnen und Klassekopierbeauftragte 2024

Die Kopiergeräte, die den SchülerInnen und StudentInnen im Schulgebäude zur Verfügung stehen, werden vom Elternverein zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung der Kopierer ist ausschließlich Personen mit einer Berechtigung und nach Einzahlung des Kopierbeitrages möglich.

Für den Betrieb der Kopierer (Miete, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Wartungskosten, etc.) wird ausschließlich der eingezahlte Kopierbeitrag verwendet. Es wird kein Mitgliedsbeitrag des Elternvereins für die laufenden Zahlungen verwendet.

Sollte durch fehlende Einzahlungen ein weiterer Betrieb der Kopiergeräte nicht mehr möglich sein, werden die Kopiergeräte ersatzlos aus der Schule entfernt. Die SchülerInnen und StudentInnen hätten dann keine Möglichkeit mehr, im Schulgebäude zu kopieren!

Wir bemühen uns, die Kopierbeiträge möglichst gering zu halten. Eine Einzelabrechnung oder Einzelbezahlung ist technisch derzeit nicht möglich. Daher müssen alle SchülerInnen und StudentInnen einen einheitlichen Kopierbeitrag bezahlen, unabhängig vom persönlichen Kopierverhalten. Es werden Kopierkontingente zugeteilt, die nach dem Verbrauch auch aufgeladen werden können. Weitere Informationen dazu erhält der jeweilige Klassenkopierbeauftragte.

Der Kopierbeitrag wird einmal jährlich vom jeweiligen Klassenkassier eingesammelt und Klassenweise eingezahlt. Danach werden die Kopierer für die Klasse und die jeweiligen SchülerInnen und StudentInnen im Kopiersystem freigeschalten. Zur Identifikation ist die Schüler-EDU-Card (Schülerausweis und Schüler-E-Mailadresse) oder eine spezielle Klassenkopierkarte notwendig.

Schulfremde Personen können diese Kopiergeräte nicht nutzen.