Schulgemeinschaftsausschuss
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein behördliches Organ der Schule
und die demokratische Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen, SchülerInnen
und Erziehungsberechtigten (Eltern).
Ihm kommt im Rahmen seiner gesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereiche (SchUG §64)
sowohl die Entscheidungs- als auch die Beratungsfunktion zu.
Im SGA sind jeweils 3 Personen der Eltern-, SchülerInnen- und LehrerInnenvertretung stimmberechtigt.
Die Wahl der SGA-Elternvertretung findet jährlich in der Hauptversammlung des Elternvereins statt.