Schul- und Heimbeihilfe
Ab der 10. Schulstufe (2. Klasse HTL oder Fachschule) besteht die Möglichkeit beim (BMBWF) Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einen Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe zu stellen.
Dadurch wird auch Jugendlichen aus sozial bedürftigen (finanziell schlechter gestellten) Familien der Abschluss einer höheren Schulausbildung ermöglicht.
Der Antrag muss jedes Schuljahr neuerlich gestellt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen und Vorgaben.
Es ist auch möglich nur einen Antrag auf Schulbeihilfe zu stellen, sofern keine Heimbeihilfe notwendig ist.
Weitere Informationen: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html
Information zu finanziellen Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen finden Sie hier: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html