Schüler/innen der HBLV 17 müssen während ihrer Ausbildung eine Ferialpraxis nachweisen. In der Höheren Abteilung müssen vor dem Eintritt in den 4. Jahrgang 4 Wochen nachgewiesen werden, und beim Antritt zur Diplom- und Reifeprüfung 8 Wochen. In der Fachschule müssen beim Antritt zur Abschlussprüfung 4 Wochen Ferialpraxis in der unterrichtsfreien Zeit nachgewiesen werden, im Kolleg 8 Wochen.
Wie bewerbe ich mich richtig?
- Wo?
Es gibt verschiedene Listen von Firmen, die bereits Ferialpraktikanten gehabt haben und ihnen ein positives Zeugnis ausgestellt haben. Diese sind meist auch bereit, wieder Ferialpraktikanten zu nehmen. - Wann?
Da die Firmen keine einheitliche Vorgangsweise haben, wann sie – wenn überhaupt – Ferialpraktikanten nehmen: bereits im Herbst bewerben. - Wie?
Wichtig ist, dass Sie wissen, bei wem Sie sich bewerben. - Ein Ansprechpartner ist unbedingt nötig. D.h. Sie rufen bei der Firma an. Wenn Sie nicht wissen, wer (persönlich, namentlich) für die Aufnahme von Ferialpraktikanten zuständig ist, müssen Sie danach fragen, Namen, Titel, Durchwahl notieren.
- Unbedingt nachfragen, ob die Firma im gewünschten Zeitraum Ferialpraktikanten nimmt. Wenn ja:
- Fragen, ob jetzt oder später eine Bewerbung geschickt werden soll. Nachfragen, ob Zeugniskopien des letzten Schuljahres verlangt werden.
- Bewerbung verfassen: nie an die "Firma" adressieren, immer den Ansprechpartner namentlich nennen. Gewünschten Zeitraum angeben (Juli oder August).
- Eventuell einen Lebenslauf beilegen, wenn Sie: bereits Ferialpraxis gemacht haben, im Ausland gearbeitet haben, Fremdsprachen können (Englisch wird vorausgesetzt), Klassensprecher / Klassenkassier waren, eine Funktion bei einem Verein haben, die auf besondere Fähigkeiten hinweist.
- Sobald Sie eine Zusage haben, diese bestätigen und alle anderen Firmen verständigen.
Sie müssen in Ihrer Firma ein Formular vorlegen, in das Ihr Arbeitgeber einträgt, welche Tätigkeiten Sie in Ihrer Ferialpraxis gemacht haben. Nicht alles wird anerkannt, die Arbeit muss mit Ihrer Ausbildung zu tun haben, es muss sich aber nicht unbedingt um eine Laborarbeit handeln. Nach Beendigung der Ferialpraxis bekommen Sie das Formular ausgefüllt und bestätigt zurück und legen es Ihrem Klassenvorstand vor, der vermerkt, dass Sie die Zeiten der Ferialpraxis erfüllt haben.
Auslandspraktika: Ab 16 ist es überall möglich, im Ausland zu arbeiten. Fragen Sie beim Absolventenverein VÖCHICHT nach, der gerne bereits ist, Sie zu beraten, wo Sie sich wie bewerben können. Oben gesagte Regeln gelten auch dafür!
Allgemein gilt: Die meisten Stellen werden primär mit Kindern von Firmenangehörigen besetzt, danach an Kinder mit „Empfehlungen“, erst der Rest kommt auf den freien Markt. Bevorzugt werden Schüler/innen der höheren Jahrgänge, da diese für die Firma wertvoller sind. Für Schüler/innen unter 16 Jahren ist es besonders schwer, da aus gesetzlichen Gründen besondere Einschränkungen im Arbeitsumfang gegeben sind. Es gibt auch die Möglichkeit eines unbezahlten Voluntariats.
